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Mehrwertsteuerrückerstattung für ausländische Aussteller und Besucher von Messen und Veranstaltungen in Deutschland.
Ihre Messe- und Veranstaltungskosten: 100% plus Mehrwertsteuer in Höhe von maximal 19%*) = gezahlte 119%
*) aktuell geltender maximaler Mehrwertsteuersatz 2009
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Ihr Vorteil durch unseren Service:
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seriös - individuell - personalisiert |
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langjährige Erfahrung |
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Vertragspartner mehrerer großer Messegesellschaften |
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Unser Ziel: Minimierung Ihres Arbeitsaufwands für maximale Erstattung |
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Abwicklung über unser Rechtsanwaltsanderkonto, dadurch erhöhte Sicherheit des Zahlungsverkehrs |
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Bearbeitungsgebühren fallen erst nach Eingang des Erstattungsbetrages auf unserem Rechtsanwaltsanderkonto an |
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Wir holen Ihre MWSt zurück - erfahrene und seriöse Abwicklung garantieren Ihnen minimalen Arbeitsaufwand bei maximaler Erstattung
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Im besten Interesse Ihres Unternehmens möchten wir Sie freundlichst daran erinnern, dass die Frist zur Einreichung des Antrags auf MWSt.-Rückerstattung bei den deutschen Finanzbehörden für alle Fachmessen in Deutschland, auf denen Sie im Jahr 2011 präsent waren, für Nicht-EU-Mitgliedstaaten zum 30.06.2012 ausläuft!
Um es uns zu ermöglichen, Ihre Unterlagen und Rechnungen vor der Antragstellung bei den deutschen Finanzbehörden sorgfältig zu prüfen und falls erforderlich auch noch Korrekturen vornehmen zu können, benötigen wir von Ihnen die kompletten Antragsunterlagen, Originalrechnungen sowie die sonstigen Dokumente spätestens im Mai 2011.
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Spätestens im Mai 2012 einreichen Für Nicht-EU Mitgliedsstaaten - MWSt.-Rückerstattung - Letzte Frist zur Einreichung des Antrages ist der 30.06.2012.
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